Ab sofort: Digitale Unfallmeldung möglich
Seit dem 1. Januar 2024 können Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mitgeteilt werden. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) empfiehlt, das neue Verfahren schon jetzt anzuwenden, denn ab 2028 wird die digitale Meldung zur Pflicht.
Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen oder tödlich verlaufen sind, müssen an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Bislang hatte dies auf postalischem Weg zu geschehen. Nun wird das Verfahren digitalisiert.
Bei der BG BAU können Mitgliedsunternehmen hierfür ein spezielles Onlineformular nutzen. Alternativ ist die Unfallmeldung im Kundeportal „meine BG BAU“ möglich. Alle Informationen hat die BG BAU auf der Themenseite www.bgbau.de/unfall-melden zusammengestellt.