Alle Jahre wieder: Schnee, Eis und das Gerüst

Dieses Jahr ging es schon früh im Dezember los: Ein massiver Wintereinbruch sorgte in mehreren Regionen Deutschlands für weiße Pracht und Verkehrschaos. Auch für Gerüstbauer stellen Schnee und Eis regelmäßig eine besondere Herausforderung dar.
Ist der Winter gekommen, stehen Gerüstbauer nicht selten vor vielen Fragen: Wer ist wann für die Räumung von Gerüst oder gar Dach zuständig? Müssen die Gerüstbauer auf Anordnung Arbeiten ausführen, auch wenn die Verhältnisse für die Mitarbeiter gefährlich sind? Welche Leistung wird dabei zusätzlich vergütet? Und wer haftet, wenn doch etwas passiert? Das Thema birgt einiges Konfliktpotential zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmerseite.
Gerne wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Grundsätze der VOB/B verwiesen, wonach Wetterbedingungen, mit denen unter normalen Umständen gerechnet werden muss, nicht als Behinderung gelten.
Doch so einfach ist das im Gerüstbau nicht. Die besondere Gefahrenlage in unserem Gewerk und die Tatsache, dass während der Gebrauchsüberlassung der Gerüste mietrechtliche Grundsätze Anwendung finden, führen dazu, dass sich die Risikolage bei Gerüsten anders gestaltet.
Die gängigsten Probleme zu Schnee und Eis auf Gerüsten sowie ihre rechtliche Bewertung finden Sie zusammengefasst in einem Merkblatt, dass wir aktuell überarbeitet und im Mitglieder-Downloadbereich für Sie hinterlegt haben.