Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge im Gerüstbauer-Handwerk

Symbolbild Recht

Rückwirkend zum 1. Mai 2026 wurden folgende Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt:

  • Tarifvertrag über ein Sommerausfallgeld (TV Sommerausfallgeld) vom 25. September 2025
  • Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbauer-Handwerk (VTV) vom 25. September 2025
  • Tarifvertrag zur Förderung der Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse im Gerüstbauer-Handwerk während der Winterperiode (TV Lohnausgleich) vom 25. September 2025.

Der Tarifvertrag über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Gerüstbauer-Handwerk (ZTV) vom 25. September 2025 gilt seit dem 1. August 2026 für allgemeinverbindlich. 

Die Bekanntmachungen aus dem Bundesanzeiger vom 03. August 2026 können Sie hier herunterladen.

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