Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge im Gerüstbauer-Handwerk

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Datum vom 3. August 2026 eine Rechtsverordnung erlassen. Diese bestimmt, dass mehrere Tarifverträge für das Gerüstbaugewerbe nun allgemeinverbindlich gelten.
Rückwirkend zum 1. Mai 2026 wurden folgende Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt:
- Tarifvertrag über ein Sommerausfallgeld (TV Sommerausfallgeld) vom 25. September 2025
- Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbauer-Handwerk (VTV) vom 25. September 2025
- Tarifvertrag zur Förderung der Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse im Gerüstbauer-Handwerk während der Winterperiode (TV Lohnausgleich) vom 25. September 2025.
Der Tarifvertrag über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Gerüstbauer-Handwerk (ZTV) vom 25. September 2025 gilt seit dem 1. August 2026 für allgemeinverbindlich.
Die Bekanntmachungen aus dem Bundesanzeiger vom 03. August 2026 können Sie hier herunterladen.
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