Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes ab Oktober 2022

Im Koalitionsvertrag verständigte sich die neue Ampel-Regierung auf die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12,00 Euro. Seit dem 20. Januar 2022 liegt nun der entsprechende Gesetzesentwurf vor, der diese Änderung umsetzen soll. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit in Gang gesetzt.
Vorgesehen ist eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12,00 Euro zum 1. Oktober 2022. Im Anschluss soll die Mindestlohnkommission wieder über weitere Anpassungen beschließen.
Auch die Verdienstgrenzen für die Dokumentationspflichten sollen sich ändern. Während bisher betroffene Beschäftigte ab einer Grenze von 2.958,00 Euro nicht mehr aufzeichnungspflichtig waren, soll diese Grenze zukünftig auf das 348fache des geltenden gesetzlichen Mindestlohnes steigen. Das bedeutet, bei 12,00 Euro Mindestlohn bestünde ab 4.176,00 Euro keine Aufzeichnungspflicht mehr. Keine Aufzeichnungspflicht besteht bislang auch dann, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt des Arbeitnehmers 2.000 Euro brutto übersteigt und der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die vergangenen zwölf Monate nachweislich gezahlt hat. Auch diese Grenze soll zukünftig angehoben werden, auf das 232fache des gesetzlichen Mindestlohnes, d.h. 12,00 Euro Mindestlohn bestünde dann in diesen Fällen ab 2.784,00 Euro keine Aufzeichnungspflicht.
Über das weitere Verfahren halten wir Sie auf dem Laufenden.
Weitere Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn, für wen er gilt und zu den Dokumentationspflichten finden Sie im Merkblatt zum gesetzlichen Mindestlohn.