Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar 2024

Geld auf einem Tisch - Symbolbild Mindestlohn

Somit steht fest, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro erhöht wird. Zum Januar 2025 soll eine nächste Anpassung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro erfolgen. Nachdem der Mindestlohn zuletzt zum 1. Oktober 2022 in einem einmaligen Schritt per Gesetz auf 12 Euro angehoben wurde, war jetzt wieder die Mindestlohnkommission für die Anpassung des Mindestlohns zuständig. Den Vorschlag, den sie am 26. Juni 2023 bekannt gegeben hat, hat die Bundesregierung nun durch die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, rechtlich verbindlich gemacht.

Im Bundesgesetzblatt vom 19. Dezember 2023 ist zudem die „Erste Verordnung zur Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung“ (MiLoDokV) veröffentlicht worden, die ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Die MiLoDokV regelt Ausnahmen von den Dokumentationspflichten nach § 17 Mindestlohngesetz für Arbeitnehmer, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt bestimmte Bruttobeträge (Schwellenwerte) überschreitet. Mit der vorliegenden Änderung der MiLoDokV werden die Schwellenwerte entsprechend angepasst auf:

  • 4.319 Euro bzw. 2.879 € ab 1. Januar 2024
  • 4.461 Euro bzw. 2.974 € ab 1. Januar 2025.

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