Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2025

Wie bereits im November 2023 vom Bundeskabinett beschlossen, wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2025 erneut angehoben. Ebenfalls angepasst werden die Schwellenwerte für die Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten.
Mit Beginn des neuen Jahres steigt der gesetzliche Mindestlohn um 41 Cent auf 12,82 €. So sieht es die am 15. November 2023 beschlossene „Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung“ vor.
Diese Erhöhung führt zugleich auch zur Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs von derzeit 538 Euro auf dann 556 Euro. Durch die Entgeltanpassung kommt es zu keinen Veränderungen hinsichtlich des zu leistenden
Stundenumfangs. Der maximale Jahresverdienst eines Minijobbers erhöht sich damit auf 6.672 Euro.
Ebenfalls in Kraft tritt die zweite Stufe der bereits im Vorjahr beschlossenen „Verordnung zur Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung“ (MiLoDokV). Die MiLoDokV regelt Ausnahmen von den Dokumentationspflichten nach § 17 Mindestlohngesetz für Arbeitnehmer, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt bestimmte Bruttobeträge (Schwellenwerte) überschreitet. Mit der vorliegenden Änderung der MiLoDokV werden die Schwellenwerte erhöht auf 4.461 € bzw. 2.974 €, sofern der Arbeitgeber das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt nachweislich für die letzten 12 Monate gezahlt hat.