Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026

Anfang November ist die „Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Demnach steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 um mehr als einen Euro an.
Mit Beginn des neuen Jahres wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 € auf dann 13,90 € pro Zeitstunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf dann 14,60 € ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
Diese Erhöhung führt zugleich zur Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs von derzeit 556 € auf 603 € ab dem 1. Januar 2026. Durch die Entgeltanpassung kommt es zu keinen Veränderungen hinsichtlich des zu leistenden Stundenumfangs. Der maximale Jahresverdienst eines Minijobbers erhöht sich damit auf 7.236 €.
Auch im Gerüstbauer-Handwerk erfolgt entsprechend der jüngsten Tarifvereinbarung eine Anhebung des tariflichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026. Dieser beträgt dann 14,35 €, zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf dann 14,90 € vereinbart. Der tarifliche Mindestlohn befindet sich derzeit im Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeit.