Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026

Geld auf einem Tisch - Symbolbild Mindestlohn

Mit Beginn des neuen Jahres wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 € auf dann 13,90 € pro Zeitstunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf dann 14,60 € ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.

Diese Erhöhung führt zugleich zur Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs von derzeit 556 € auf 603 € ab dem 1. Januar 2026. Durch die Entgeltanpassung kommt es zu keinen Veränderungen hinsichtlich des zu leistenden Stundenumfangs. Der maximale Jahresverdienst eines Minijobbers erhöht sich damit auf 7.236 €.

Auch im Gerüstbauer-Handwerk erfolgt entsprechend der jüngsten Tarifvereinbarung eine Anhebung des tariflichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026. Dieser beträgt dann 14,35 €, zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf dann 14,90 € vereinbart. Der tarifliche Mindestlohn befindet sich derzeit im Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeit.

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Mitglied werden