Arbeitgeberzuschüsse für den ÖPNV

© Rainer Sturm, pixelio.de

Auszug aus dem BMF-Schreiben:

Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, sind hinsichtlich der Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 15 EStG auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt.

Das sog. 9-Euro-Ticket wird die tatsächliche Aufwendung in vielen Fällen deutlich reduzieren was ggf. in der Lohnbuchhaltung sofort umgesetzt werden kann. Deshalb hat das BMF in einem Schreiben eine vereinfachte  Handhabung legitimiert.

Auszug aus dem BMF-Schreiben:

Für die Monate Juni, Juli und August 2022 wird es für die Anwendung des § 3 Nummer 15 EStG aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (Jahresbetrachtung).

Das bedeutet, sollte es zu Überzahlungen in den Monaten Juni bis August kommen wird das nicht beanstandet so lange die Überzahlung bis Ende 2022 ausgeglichen wird.

BMF-Schreiben

 

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