Auffindbarkeit der öffentlich bestellten Sachverständigen

Screenshot vom Sachverständigen-Navi

Wer als Handwerksbetrieb auf der Suche nach einem Sachverständigen ist, um zum Beispiel einen Schaden begutachten zu lassen, der ist mit dem Sachverständigen-Navi des Handwerks auf der sicheren Seite. Unter www.svd-handwerk.de finden Sie eine Maske, in der Sie unter anderem nach Postleitzahl, Handwerk oder Stichworten suchen können. Wichtig ist hierbei: Das Sachverständigen-Navi des Handwerks ist nicht nur stets auf dem neuesten Stand. Die hier gelisteten Sachverständigen wurden auch allesamt öffentlich bestellt.

Zur Erläuterung: Die Bezeichnung Sachverständiger oder Gutachter ist nicht geschützt. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München genügt es, wenn die Person über professionelle, durch eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesene Kenntnisse auf ihrem Fachgebiet verfügt. Somit darf sich zwar nicht jedermann als Sachverständiger bezeichnen, die Hürde aber hängt relativ niedrig.

Anders ist die Lage im Fall der öffentlich bestellten Sachverständigen. Diese haben sich zunächst einem Ausleseverfahren der sie bestellenden Körperschaft des öffentlichen Rechts zu unterziehen. Mit der Bestellung und Vereidigung ist gewährleistet, dass sich der Fachmann auf absolute Objektivität und Neutralität vereidigen lässt. Grundvoraussetzung ist, dass er überdurchschnittliche Kenntnisse in seinem Fachgebiet vorweisen kann und die Fähigkeit besitzt, Gutachten zu erstellen. Außerdem wird seine prinzipielle persönliche Eignung etwa in punkto Zuverlässigkeit festgestellt.

Den Handwerkskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts obliegt die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den Innungen und Fachverbänden Persönlichkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Handwerk für die Sachverständigenarbeit zu gewinnen und diese öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 8 HwO ist eine Handwerkskammer aber nicht generell zur Vereidigung von Sachverständigen ermächtigt, sondern nur von solchen, die sich zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und handwerksähnlichen Gewerben und deren Wert äußern sollen. Industrie- und Handelskammern sowie Kammern anderer berufsständischer Bereiche handeln entsprechend in ihrem fachlichen Bereich.

Von der Person des Sachverständigen wird erwartet, dass sie sich mündlich und schriftlich so ausdrückt, dass alle Äußerungen von ihrem Auftraggeber – sei es ein Richter oder ein Privatmann – verstanden werden können. Darüber hinaus soll es möglich sein, wesentliche Teile des Gutachtens gedanklich nachzuvollziehen.

Erstellt der Sachverständige ein Gerichtsgutachten, so unterstützt er den Richter im Rahmen von Gerichtsverfahren, ein fachlich richtiges Urteil zu sprechen, da der Richter in der speziellen Fachrichtung Laie sein kann. Er verhilft dem Gericht also, das für die Entscheidungsfindung notwendige Fachwissen zu erlangen. Das Gericht ist dabei angehalten, den Sachverständigen vor der Abfassung der Beweisfrage zu hören, um in handwerklich-fachlicher Sicht eine sachkundige und zielführende Frage zu formulieren.

Die fünfte Novelle der Handwerksordnung, das Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 und die Novellierung der Sachverständigenordnungen der Handwerkskammern in 2022/2023 haben den Tätigkeitsbereich der Sachverständigen erweitert. Dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist nun auch erlaubt, Gutachten über den reinen Wert einer Sache, also ein sogenanntes isoliertes Wertgutachten anzufertigen.

Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau unterstützen ausdrücklich den von den Handwerkskammern garantierten Qualitätsstandard im Sachverständigenwesen. Wir möchten Sie deshalb ermutigen, bei Bedarf das Sachverständigen-Navi des Handwerks zu nutzen.

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Mitglied werden