Aufschub beim Heizungsgesetz – „Jetzt kein neuer Streit“

Thermostat einer Heizung

Viel Unklarheit, viele offene Fragen – so lässt sich die Expertenanhörung zum Gebäudeenergiegesetz Anfang Juli zusammenfassen. Gerade Handwerksverbände kritisierten die kurze Frist zur Beurteilung der geplanten Änderungen. Dennoch hielt die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest, das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschieden zu lassen. Doch daraus wurde nichts: Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag eines CDU-Abgeordneten statt, der angesichts des enormen Tempos seine Rechte in den Beratungen nicht ausreichend gewahrt sah. 

Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau, zeigt sich erleichtert: „Seit Monaten beobachten wir, dass die Ampelkoalition wichtige Reformen mit der Brechstange durchpeitscht. Gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem jetzt einen Riegel vorgeschoben hat.“

Zugleich appelliert Nachbauer an die Regierung, den Aufschub nicht als Aufforderung zu neuerlichem Koalitionsstreit zu verstehen. „Das wochenlange Hin und Her hat in der Bevölkerung, aber auch im Handwerk zu großer Verunsicherung geführt. Damit muss jetzt Schluss sein.“ Die zuletzt eingebrachten Änderungen im Gesetzentwurf hätten zentrale Forderungen des Handwerks aufgegriffen – nicht zuletzt die engere Verzahnung mit der der kommunalen Wärmeplanung. „Das alles muss jetzt umgesetzt werden“, so Nachbauer, der auch Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft ist.

Oberstes Gebot bleibe die Technologieoffenheit, die konsequent und diskriminierungsfrei im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden müsse. „Nur so kann sichergestellt werden, dass für jedes Gebäude die wirtschaftlichste klimafreundliche Heizungstechnologie genutzt werden kann“, erklärt Nachbauer.

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