Auswirkungen der TRBS 2121 auf den Gerüstbau

Nach Überarbeitung und Inkrafttreten der neuen TRBS 2121, insbesondere des Teil 1, ergeben sich Auswirkungen auf das Gerüstbauer-Handwerk, die im diesjährigen Groß-Seminar näher betrachtet wurden. Dieses fand am 8. und 9. November in Hannover statt und bewies mit einer Rekord-Teilnehmerzahl von 450 Personen, dass die Themenwahl erneut auf sehr großes Interesse gestoßen ist.

Erfahrene Fachleute vermittelten einen ausführlichen Überblick, von der Arbeitsvorbereitung über die Gefährdungsbeurteilung bis hin zur praktischen Umsetzung. Die vorvertragliche Planung, die konstruktive Gerüstausbildung, der Brauchbarkeitsnachweis, die Gebrauchsanleitungen und Montageanweisungen sowie die Prüfung und Übergabe von Gerüsten stellten wesentliche Punkte neben der zentralen Rolle der Gefährdungsbeurteilung dar. Darüber hinaus wurden Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für unterschiedliche Aufgabenstellungen im Gerüstbau intensiv behandelt. Im Mittelpunkt der rechtlichen Betrachtung zum Thema standen insbesondere Fragen zur Verantwortung und Haftung.

Der erste Tag wurde eingeleitet von einem kurzen historischen Abriss zur Entwicklung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), sowie einer funktionalen Gegenüberstellung der alten, 2009 veröffentlichten Fassung zur Neufassung des Regelwerks von Februar 2019.

Vorvertragliche Planung und externe Personenkreise

Ein Vortrag befasste sich mit der vorvertraglichen Planung des Bauherrn sowie Hinweis- und Aufklärungspflichten. Es gibt vertragsrechtliche Anforderungen an die Qualität der Ausschreibung, die aber in der Praxis oft Wünsche offen lassen. Fachplanung ist keine unentgeltliche Serviceleistung des Gerüsterstellers, sondern Aufgabe des Bauherrn.

Die Rolle des SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) wird in der Praxis eher negativ gesehen. Kein Wunder, da er sich häufig erst zu spät und dann mit negativen Berichten einschaltet. Dabei hat der SiGeKo auch schon in die Planung Aufgaben zu erfüllen. Bei unberechtigten Situationen oder Sachverhalten im Baustellenbegehungsbericht sollte der Unternehmer auf jeden Fall zeitnah schriftlich Widerspruch einlegen, aber auch gleichzeitig direkt signalisieren, dass berechtigte Probleme zeitnah abgestellt werden.

Für die Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen wurde die Gefährdungsbeurteilung als grundlegendes Dokument thematisiert. Bereits seit 2013 ist es auch für Betriebe unter zehn Mitarbeitern verpflichtend, diese schriftlich zu dokumentieren. An diese gesetzliche Verpflichtung hat sich jeder Betrieb zu halten. Dabei ist zwischen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeiten im Betrieb und der baustellenbezogenen GFB für die individuelle Situation auf der Baustelle zu unterscheiden. Eine wichtige Pflicht ist die Wirksamkeitskontrolle, also die Überprüfung auf Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen. Die „Fachinformation Gefährdungsbeurteilung“, die im Mai 2019 von der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk veröffentlicht wurde, dient den Betrieben als strukturierte Handlungshilfe zur systematischen Erstellung ihrer Gefährdungsbeurteilung. Sie steht als Download auf der Innungshomepage (www.geruestbauhandwerk.de/fachliteratur/) zur Verfügung.

Schutz- und Sicherungsmaßnahmen

Mit Nachdruck wird auch in Zukunft kommuniziert werden, dass Gesetze und Verordnungen einzuhalten sind. Im Präventionsausschuss nutzt der Bundesverband Gerüstbau regelmäßig die Gelegenheit zur offenen Diskussion mit der BG BAU. Eine Aussage des letzten Treffens war, bis Ende des Jahres 2019 bezüglich der Veränderungen, welche die Neufassung der TRBS 2121-1 mit sich bringen, die Betriebe zunächst zu beraten und Empfehlungen auszusprechen. Das heißt, ab 2020 kann das Nicht-Einhalten der Regelungsinhalte zu Sanktionen führen. Im neuen Jahr wird’s ernst.

Neue Produkte

Am Nachmittag des ersten Seminartages stellten Vertreter der Hersteller ALTRAD plettac assco GmbH, Hünnebeck Deutschland GmbH, Wilhelm Layher GmbH & Co. KG, MJ-Gerüst GmbH, PERI GmbH und Rux GmbH ihre Produkte in kurzen Vorträgen vor. Dabei stellten alle ihre bereits bekannten oder neu entwickelten Lösungen sowie Konsolvarianten zur Umsetzung ihrer vorlaufenden Geländer vor. Auch neue integrierte, systemimmanente Lösungen waren zu sehen. Für den Unternehmer wurde deutlich, dass er für sein jeweiliges System eine passende Ergänzung finden kann. Alle Hersteller nutzten auch die Gelegenheit, ihre Produkte im Foyer des Hotels zu präsentieren und standen hier für Fragen zur Verfügung.

Doch ohne persönliche Schutzausrüstung (PSAgA) geht es nicht, weshalb auch diesem Thema ein Vortrag gewidmet wurde. Praxisnah wurden Situationen beschrieben, in denen es ohne Einsatz der PSAgA nicht geht, und wie man mit den richtigen Anwendungen darauf reagiert.

In einem Vortrag zur Kalkulation von Gerüsten für Auf-, Um- und Abbauarbeiten unter Einsatz „technischer Schutzmaßnahmen“ erhielten die Teilnehmer eine detaillierte Darstellung eines Kalkulationsbeispiels, in dem Stoff-, Transport- und Montagekosten aufgezeigt wurden sowie die kalkulatorischen Auswirkungen der Verwendung eines Montagesicherungsgeländers bezogen auf einen Quadratmeter Gerüst. Auch der Einfluss der TRBS auf Nebenleistungen und besondere Leistungen wurde anschaulich erläutert.

Arbeits(schutz)organisation und -dokumentation

Für jeden Unternehmer ist es unabdingbar, die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz zu kennen und eine unternehmerische Arbeitsschutzorganisation zu betreiben. Dazu ist es sinnvoll, eine Unterscheidung der Abteilungen im Unternehmen, z.B. zwischen Büro, Lager, Transport und Baustelle, vorzunehmen. Wichtig ist dabei nicht nur, seine Mitarbeiter zu unterweisen, sondern diese Unterweisungen auch schriftlich zu dokumentieren. Zudem muss sichergestellt sein, dass der Unterwiesene den Inhalt auch verinnerlicht hat, um im Streitfall rechtsrelevante Auswirkungen zu vermeiden.

Anhand von zwei Praxisbeispielen, einerseits aus dem Fassaden-Gerüstbau sowie andererseits einer Baustelle mit Modul-Gerüsten im Industriebereich, wurde den Teilnehmern aufgezeigt, wie mit unterschiedlichen Mitteln der Arbeitsvorbereitung gleichermaßen effizient gearbeitet werden kann und dabei die Arbeitssicherheit ihren notwendiger Stellenwert erhält.

Alles was Recht ist

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Informationen zur rechtlichen Einordnung und Verantwortlichkeiten. Eine der wichtigsten Aussagen: Die TRBS ist kein Gesetz, sondern eher einer Verwaltungsvorschrift gleichzusetzen. Das bedeutet, dass sie keine rechtliche Verbindlichkeit, allerdings eine Vermutungswirkung entfaltet. Aktuell warten Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau auf Urteile in der Rechtsprechung, um zu derzeit offenen Punkten eindeutige Aussagen treffen zu können. Bis dahin werden weiterhin Fragen der Betriebe individuell behandelt.

Die Auswirkungen der neuen Regeln auf die strafrechtliche Bewertung wurden durch einen Fachanwalt für Strafrecht praxisnah anhand realer Beispiele aufgezeigt. Positiver Ansatz: Die wenigsten Arbeitsunfälle führen ins Gefängnis. Doch auch gut geführte Unternehmen sind nicht automatisch vor Arbeitsunfällen geschützt. Insgesamt gibt es statistisch betrachtet weniger Unfälle, die Anzahl der Fälle, in denen Anklage erhoben wurde, ist jedoch annähernd gleich geblieben. Da es bei den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen in der Regel um eine Verletzung von Sorgfaltspflichten geht, ist hier ein lückenloser und dokumentierter Arbeitsschutz unverzichtbar. Und auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Die Qualität der Mitarbeiterunterweisung (auch bei Delegation) ist entscheidend, sowie die Kontrolle getroffener Arbeitsschutzmaßnahmen und deren schriftliche Dokumentation.

Ein Resümee des Groß-Seminars ist, dass gut ausgebildetes Personal die Voraussetzung zur Erfüllung der heutigen Ansprüche ist. Daher empfiehlt es sich für Betriebsinhaber darauf zu achten, die Arbeitnehmer, an die Arbeitgeberpflichten übertragen werden, im Hinblick auf die nötige Fachkunde sorgfältig auszuwählen. Mitgliedsbetrieben stehen die Aus- und Weiterbildungsangebote von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau sowie des Güteschutzverbandes Stahlgerüstbau e. V. zur Verfügung, um die Fachkenntnisse dieser Arbeitnehmer dokumentiert auf dem aktuellen Stand zu halten. Zum Beispiel mit dem Workshop „Gefährdungsbeurteilung“ am 18. Februar 2020 in Berlin (Anmeldeschluss: 6. Januar 2020) und am 22. September in Baunatal.

Nächster Termin Groß-Seminar:

6./7. November 2020
im Maritim Airport Hotel Hannover

 

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