Baurechtsreform: Seit dem 1. Januar 2018 gelten neue Regelungen

Der Gesetzgeber hat am 31. März 2017 den Gesetzesentwurf zur Reform des BGB-Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Die neuen Regelungen im BGB sind zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge.

Die Gesetzesänderung hat große Bedeutung für die gesamte Bauwirtschaft, somit auch für den Gerüstbau.

Wir haben zu diesem Thema ein Merkblatt erstellt, welches Sie über die wichtigsten Regelungen der Gesetzeslage ab Januar 2018 informieren und Ihnen aufzeigen soll, worauf Sie künftig beim Abschluss von BGB-Gerüstbauverträgen zu achten haben. Dieses steht Mitglieder im geschützten Downloadbereich zur Verfügung.

Auf vielen Mitgliederversammlungen werden Vorträge zu diesem Thema angeboten und auch die Rechtsabteilung hilft Mitgliedern gerne weiter.

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Mitglied werden