Beginn des Ausbildungsjahrs: Checkliste für den sicheren Start
Arbeitsschutz ist auf dem Bau unerlässlich – und zwar vom ersten Tag an. Zum Start des neuen Ausbildungsjahrs bietet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) deshalb einen speziellen Service an: eine Checkliste für den erfolgreichen Azubi-Start mit einem Fokus auf das Thema Arbeitsschutz.
Rund eine halbe Million junge Menschen in Deutschland starten dieser Tage in eine Berufsausbildung – viele von ihnen in der Baubranche. Gerade da ist Arbeitsschutz immens wichtig. Es ist deshalb unerlässlich, die Azubis so früh wie möglich für das Thema zu sensibilisieren.
Um gerade kleinere und mittlere Unternehmen bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat die BG BAU eine Checkliste erstellt. Unter dem Motto „Kurzcheck: So starten Ihre Auszubildenden erfolgreich!“ behandelt sie die zentralen Grundlagen im Arbeitsschutz, die jede und jeder Auszubildende von seinem Arbeitgeber bekommen muss. Sie finden die Checkliste auf der Homepage der BG BAU unter diesem Link.
„Es ist wichtig, den jungen Auszubildenden von Anfang an mitzugeben, dass Arbeitsschutz ein wichtiger Bestandteil ihrer neuen Tätigkeit ist. Dieser beginnt mit der Unterweisung für die jeweilige Arbeitsaufgabe und der Aufforderung, die Arbeiten zu unterbrechen und nachzufragen, wenn man sich unsicher ist, und geht über die richtige persönliche Schutzausrüstung bis hin zu den Besonderheiten der Branche, wie dem Schutz vor Hitze und UV-Strahlung“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.
Außer der neuen Checkliste bietet die BG BAU auch weiteren Service, der Auszubildenden den Start ins Berufsleben erleichtern kann. Dazu gehört etwa die Bausteine-App, in der sich unmittelbar vor Ort auf dem Smartphone leicht verständlich konkrete Arbeitsschutzregeln abrufen lassen. Auch die Social-Media-Kanäle der BG BAU, die besonders die jungen Beschäftigten adressieren sollen, vermitteln Arbeitsschutzthemen – von kurzen Videos über interaktive Lernmodule bis zur virtuellen Baustellenbegehung.
Wer bei einem Unternehmen beschäftigt ist, ist automatisch gesetzlich unfallversichert. Dazu brauchen Auszubildende wie auch Beschäftigte weder einen Versicherungsvertrag abzuschließen, noch müssen sie namentlich bei der Versicherung durch den Arbeitgeber angegeben werden. Arbeitsschutz gilt für alle Mitarbeitenden gleichermaßen.