Berufskrankheit Hautkrebs wirksam gegensteuern

© Thorben Wengert, pixelio.de

Im Jahr 2021 wurden der BG BAU insgesamt 2.592 Verdachtsanzeigen für die Berufskrankheit weißer Hautkrebs (Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung) gemeldet. Besonders betroffen sind Beschäftigte, die viel draußen arbeiten, zum Beispiel aus dem Hoch-, Straßen- und Gerüstbau, der Glas- und Fassadenreinigung sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk. Im Vorjahr verzeichnete die BG BAU bei diesem Krankheitsbild 2.768 neue Verdachtsanzeigen. Demnach geht die Zahl neuer Verdachtsmeldungen für die Berufskrankheit weißer Hautkrebs das zweite Jahr in Folge zurück. Auch im Verhältnis zu den Verdachtsanzeigen insgesamt sind die Meldungen für den weißen Hautkrebs zurückgegangen. Lag der Anteil im Jahr 2020 noch bei 17,5 Prozent, beträgt er 2021 15,7 Prozent.

„Die Zahlen für weißen Hautkrebs gehen zwar leicht zurück, trotzdem gibt es keine Entwarnung. Die Krankheit bleibt einer der Schwerpunkte unserer Präventionsarbeit. Denn am Bau arbeiten die Beschäftigten überwiegend im Freien und sind der natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt. Und die kann langfristig zu Hautkrebs führen“, sagt Michael Kirsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BG BAU.

Der Klimawandel sorgt in Mitteleuropa für höhere Temperaturen und führt zu einer steigenden UV-Belastung der Bevölkerung. Die Strahlkraft der Sonne ist hierzulande in den Monaten April bis September so hoch, dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Dr. Anette Wahl-Wachendorf, ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD der BG BAU) sagt: „UV-Strahlung schädigt die Haut bereits vor einem Sonnenbrand. Eine hohe und vor allem dauerhafte Belastung verursacht irreversible Hautschädigungen, die zu Hautkrebs führen können. In der Regel tritt eine Hautkrebserkrankung erst nach Jahren auf. Jedoch: Präventive Maßnahmen reduzieren das Hautkrebsrisiko deutlich. Darüber aufzuklären, ist auch ein wichtiger Teil der Vorsorge.“

Vorbeugen nach dem STOP-Prinzip

Das Instrument bei der Festlegung der richtigen Schutzmaßnahmen gegen die schädlichen UV-Strahlen ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie fasst die Risiken am Arbeitsplatz zusammen und legt erforderliche Schutzmaßnahmen fest. Die Rangfolge der Maßnahmen folgt dem Präventionsprinzip: Substitution vor technischen, vor organisatorischen, vor persönlichen Schutzmaßnahmen – auch STOP-Prinzip genannt. „Der wirksamste Schutz gegen UV-Strahlung ist die Vermeidung von Arbeiten in der Sonne, wo immer dies möglich ist. In der Praxis ist das oft nicht möglich. Durch technische Schutzmaßnahmen können Beschäftigte durchgängig im Schatten arbeiten. Da sich aber die Gefährdungen durch UV-Strahlen nicht immer ausreichend durch technische und organisatorische Maßnahmen verringern lassen, sind persönliche Schutzmaßnahmen sinnvolle Ergänzungen“, erläutert Werner.

Zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise Überdachungen, Wetterschutzzelte oder Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen. Wo technische Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, braucht es ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen. So können zum Beispiel Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden nach 16 Uhr verlegt werden, wenn die UV-Belastung geringer ist. Auch das Rotationsprinzip kann helfen, die UV-Belastung zu reduzieren: Beschäftigte wechseln sich zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung ab oder verteilen die Arbeit auf mehrere Beschäftigte.

Wenn technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, müssen persönliche UV-Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergriffen werden. Dazu gehören insbesondere der Schutz des Kopfes, des Nackens, der Nase und der Ohren sowie leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, wie das Gesicht, die Nase oder auch die Handrücken, sind mit UV-Schutzcreme mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30, besser 50 zu schützen. Dieser Schutz muss spätestens nach zwei Stunden erneuert werden. Zum Schutz der Augen wird eine UV-Schutzbrille empfohlen.

So unterstützt die BG BAU

Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten ein breites Informations- und Beratungsangebot zu UV-Schutzmaßnahmen. Außerdem unterstützt sie Unternehmen mit ihren Arbeitsschutzprämien, beispielsweise bei der Beschaffung von technischen UV-Schutzmaßnahmen, UV-Schutzkleidung oder entsprechendem Helmzubehör.

Beim Arbeitsmedizinischen Dienst der BG BAU können Beschäftigte neben Beratungsgesprächen zum Thema Hautkrebs auf Wunsch ein Hautscreening erhalten, denn regelmäßige Vorsorge ist eine wichtige Maßnahme zur Vorbeugung von weißem Hautkrebs.

 

Weitere Informationen: https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-schutz/

 

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Jetzt Mitglied werden