Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und ihrer Folgen

© Fotobox, pixelio.de

Im Folgenden die Eckpunkte, die beschlossen und in Kürze gesetzgeberisch umgesetzt werden sollen:

  • Der Bund beteiligt sich hälftig an den Soforthilfen der betroffenen Länder. Auch am Wiederaufbau will sich der Bund zur Hälfte beteiligen und die bundeseigene Infrastruktur zügig wiederherstellen.
    Zudem wird ein nationaler Fond „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit 30 Mrd Euro eingerichtet.
  • Die Insolvenzantragspflicht wird für betroffene Unternehmen zunächst bis zum 31. Oktober 2021 ausgesetzt. Dies gilt für Betriebe, die durch die Starkregenfälle und Hochwasser im Juli 2021 gegenwärtig als zahlungsunfähig oder überschuldet im Sinne des Insolvenzrechts gelten und dementsprechend verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen. 
  • Die notwendigen untergesetzlichen Regelungen sollen unverzüglich erarbeitet, abgestimmt und abgeschlossen werden. Dabei soll eine Ausnahme vom Grundsatz der vorherigen Bewilligung von Maßnahmen erfolgen.
  • Bund und Länder verzichten auf Erstattung der Kosten für ihre jeweiligen Einsatzkräfte durch die betroffenen Länder und Kommunen.
  • Es sollen Maßnahmen zur Verbesserung der dezentralen Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall getroffen werden, u.a. durch die Errichtung und Ertüchtigung von Sirenen. Auch soll künftig die Warnung der Bevölkerung mit Textnachrichten auf Mobiltelefonen ermöglicht werden.
  • Die Justizministerkonferenz soll prüfen, ob die bisherige Bewertung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden aktualisiert werden muss.

Betroffene Betriebe können aus den Beschlossenen Maßnahmen zunächst keine direkte Hilfe für Ihre Situation ableiten. Allein das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht verschafft schwer getroffenen Betrieben Zeit für den Wiederaufbau und ist damit eine wichtige Begleitmaßnahme zur Unterstützung der betroffenen Betriebe.

 

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