Bundeskabinett beschließt Mindestlohnanpassungsverordnung

by Thorben Wengert, pixelio.de

Die Mindestlohnkommission hat bereits am 26. Juni 2020 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. In der Mindestlohnanpassungsverordnung hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Entscheidung umgesetzt. Am 28. Oktober 2020 hat nun das Bundeskabinett die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Die Verkündung der Verordnung soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen.

Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn (je Zeitstunde):

ab dem 1. Januar 2021

auf 9,50 Euro

zum 1. Juli 2021

auf 9,60 Euro

ab 1. Januar 2022

auf 9,82 Euro

ab dem 1. Januar 2022

auf 10,45 Euro

 

 

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