Bundeskabinett beschließt Mindestlohnanpassungsverordnung
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro und nachfolgend in drei weiteren Schritten bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
Die Mindestlohnkommission hat bereits am 26. Juni 2020 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. In der Mindestlohnanpassungsverordnung hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Entscheidung umgesetzt. Am 28. Oktober 2020 hat nun das Bundeskabinett die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Die Verkündung der Verordnung soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen.
Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn (je Zeitstunde):
ab dem 1. Januar 2021 | auf 9,50 Euro |
zum 1. Juli 2021 | auf 9,60 Euro |
ab 1. Januar 2022 | auf 9,82 Euro |
ab dem 1. Januar 2022 | auf 10,45 Euro |