Bundesregierung beschließt Maßnahmen zur Entlastung und Energiekostendämpfung

Symbolbild Betriebswirtschaft

Mit weitreichenden Maßnahmen zur Entlastung und Energiekostendämpfung reagierte die Politik am 29. September 2022 auf eine sich zuspitzende Krisenlage, die für viele Betriebe und Beschäftigte im Handwerk mittlerweile eine existentielle Bedrohung ist.  

Mit einem umfassenden Abwehrschirm werden laut Regierung die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für die Unternehmen und Verbraucher abgefedert. Es sollen mehr Kapazitäten bei Wärme und Strom an den Markt gebracht werden. Durch Einsparungen wir die Abhängigkeit von Gas – und auch anderen fossilen Energieträgern – schneller reduziert.

Neben der Strompreisbremse wird die Bundesregierung eine Gaspreisbremse einführen. Die ursprünglich geplante Gasumlage entfällt. Die Abgabe sollte eigentlich ab dem 1. Oktober gelten.

Für den Abwehrschirm stellt die Bundesregierung umfangreiche Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung.

Das deutsche Handwerk begrüßte den Abwehrschirm, der mehrere zentrale Forderungen auch des Zentralverband des deutschen Handwerks enthält. Jetzt kommt es darauf an, die Beschlüsse schnell mit Leben zu füllen.

Der Abwehrschirm umfasst folgende Maßnahmen:

  1. Angebot ausweiten und Verbrauch senken: Neben umfangreicher Maßnahmen, um das Angebot an Energielieferungen unterschiedlichster Art auszubauen, appelliert die Bundesregierung an Unternehmen und private Haushalte, den Energieverbrauch zu senken und achtet gleichzeitig darauf, dass die Preissignale soweit wie möglich wirken.
  2. Einführung einer Strompreisbremse für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie alle Unternehmen: Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der jeweils aktuelle Marktpreis angelegt. So werden Verbraucher*innen entlastet, zugleich wird die Reduktion des Verbrauchs angeregt.
  3. Schnellstmögliche Einführung einer Gaspreisbremse: Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse wird unter Berücksichtigung entsprechender Vorschläge der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ festgelegt werden, die bereits Mitte Oktober einen entsprechenden Bericht vorlegen soll.
  4. Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
  5. EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich
  6. Reduzierung Umsatzsteuer Gas. Unabhängig von der Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7% begrenzt.
  7. Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie

Eine detaillierte Ausführung der Maßnahmen des wirtschaftlichen Abwehrschirms finden Sie in angefügtem PDF-Dokument.

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