Bundesregierung will Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen begrenzen

Symbolbild Führerschein

Im September hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen beschlossen. Demnach muss der Halter eines Kraftfahrzeugs, der sich den Führerschein des Fahrzeugführers einmal hat vorzeigen lassen, ohne konkreten Anlass keine weiteren Prüfungen vornehmen.

Die Maßnahme, die der ZDH vergangenes Jahr im Rahmen seiner Bürokratieabbauvorschläge vorgelegt hatte, hat vor allem die Entlastung von Arbeitgebern im Blick, die die Führerscheine von Mitarbeitern überprüfen müssen, denen sie Firmenfahrzeuge überlassen. Zwar sieht die aktuelle gesetzliche Regelung keine ausdrückliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung vor. In der Praxis hatte sich jedoch eine halbjährige Führerscheinkontrolle samt Dokumentation zu Nachweiszwecken etabliert, um eine fahrlässige Haftung des Halters zu vermeiden.

Nach der neuen gesetzlichen Regelung kann eine fahrlässige Haftung des Halters künftig nicht mehr daraus resultieren, dass lediglich einmal und nicht routinemäßig das Vorliegen eines Führerscheins kontrolliert wurde. Dies gilt jedoch nur, sofern keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fahrer seine Fahrberechtigung zwischenzeitlich verloren hat.

Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz im parlamentarischen Verfahren keine Änderungen erfahren und zeitnah verabschiedet wird.

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