Bundestag verlängert vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit

Dazu beschloss der Bundestag am 29. September 2022, dass der bereits geltende, vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld per Verordnung bis Mitte des kommenden Jahres verlängert werden kann.

Für Kurzarbeit ist es dann ausreichend, wenn in einem Betrieb zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind und nicht - wie eigentlich vorgeschrieben - ein Drittel der Belegschaft.

Der vereinfachte Zugang war im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen und zuletzt mehrfach über Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums verlängert worden. Das jetzt verabschiedete Gesetz ermöglicht es dem Ministerium, diese Sonderregelung durch neue Verordnungen bis Mitte 2023 zu nutzen - anderenfalls wäre sie nämlich zum Jahresende ausgelaufen.

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Jetzt Mitglied werden