Bundestag verlängert vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit
Vor dem Hintergrund einer drohenden Rezession in Deutschland sollen Unternehmen und Beschäftigte weiter in großem Stil auf Kurzarbeit setzen können.
Dazu beschloss der Bundestag am 29. September 2022, dass der bereits geltende, vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld per Verordnung bis Mitte des kommenden Jahres verlängert werden kann.
Für Kurzarbeit ist es dann ausreichend, wenn in einem Betrieb zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind und nicht - wie eigentlich vorgeschrieben - ein Drittel der Belegschaft.
Der vereinfachte Zugang war im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen und zuletzt mehrfach über Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums verlängert worden. Das jetzt verabschiedete Gesetz ermöglicht es dem Ministerium, diese Sonderregelung durch neue Verordnungen bis Mitte 2023 zu nutzen - anderenfalls wäre sie nämlich zum Jahresende ausgelaufen.