Cannabis am Arbeitsplatz: Mitarbeiter für Risiken sensibilisieren

Ausschnitt aus einem Cannabis-Plakat

Vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag sich noch einmal mit dem Thema Cannabis beschäftigt. Hierbei wurden einige Änderungen am Cannabisgesetz vorgenommen und verschiedene Details neu geregelt. Unter anderem wurde im Straßenverkehrsgesetz ein zulässiger Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blut festgelegt. Demnach gilt man noch als fahrtüchtig, wenn der THC-Grenzwert nach Cannabiskonsum im Blutserum unter 3,5 ng/ml liegt. Dieser Grenzwert ist gemäß Gesetzesbegründung vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol.

Ebenfalls ergänzt wurde die Arbeitsstättenverordnung. So hat der Arbeitgeber gemäß § 5 die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauchen und Dämpfe von Tabak – aber auch von Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind.

Unabhängig von diesen gesetzlichen Regelungen plädiert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) für eine Null-Toleranz-Politik in Sachen Cannabis am Arbeitsplatz. „Cannabiskonsum“, so die BG BAU in einer Pressemitteilung, „beeinträchtigt die Wahrnehmung und die Reaktionszeit. Das kann auf sich ständig verändernden Baustellen schnell zur Unfallgefahr werden.“

Die BG BAU empfiehlt Unternehmen daher eine Betriebsanweisung oder vergleichbare Regelungen zum Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln am Arbeitsplatz zu verfassen, die auch das Thema Cannabis einschließen. Außerdem sollten Arbeitgeber ihre Beschäftigten im Hinblick auf die Risiken informieren und sensibilisieren.

Um Betriebe hierbei zu unterstützen, hat die BG BAU ein umfangreiches Info-Dossier zum Thema Cannabis online gestellt. Sie finden das unter www.bgbau.de/cannabis. Hier hat die Berufsgenossenschaft auch mehrere Plakatmotive eingestellt, die helfen sollen, Mitarbeiter auf die Gefahren von Cannabiskonsum am Arbeitsplatz hinzuweisen. Mitglieder können diese Poster kostenfrei bei der BG BAU bestellen. Auch ein Download als PDF-Datei ist möglich.

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