Das neue Nachweisgesetz ab 1. August 2022
Zum 1. August 2022 tritt das neue Nachweisgesetz in Kraft. Das Gesetz setzt die seit dem 31. Juli 2019 geltende europäische „Arbeitsbedingungenrichtlinie“ in deutsches Recht um.
Die Umsetzung der Richtlinie hat zur Folge, dass nicht nur das Nachweisgesetz, sondern auch weitere Gesetze, wie etwa das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, geändert werden.
Mit den Änderungen im Nachweisgesetz werden bereits bestehende Nachweispflichten der Arbeitgeber ausgeweitet. Diese haben nun neue gesetzliche Vorgaben zu beachten. Tun sie dies nicht, drohen Arbeitgebern Geldbußen von bis zu 2.000 Euro.
Detaillierte Informationen zur geänderten Gesetzeslage und den von den Betrieben ab 1. August 2022 zu beachtenden Vorgaben finden unsere Mitglieder in der Rundmail vom 27. Juli und über diesen Link im geschützten Downloadbereich.