E-Rechnung: Übergangsfrist läuft 2026 aus

Symbolbild Betriebswirtschaft

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnung in Deutschland rechtlich als Standard, andere Rechnungsformate werden seitdem als „sonstige Rechnung“ eingestuft. Dazu zählt auch die per E-Mail übermittelte PDF-Rechnung. Ausschließlich strukturierte Rechnungsformate wie „XRechnung“ oder „ZUGFeRD“ werden als E-Rechnung anerkannt.

Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen galten bislang Übergangsregelungen. Diese enden schrittweise: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 gilt dies grundsätzlich für alle betroffenen Unternehmen. 

Viele Handwerksunternehmen in Deutschland – das zeigt eine aktuelle Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) – tun sich derweil noch schwer mit der Einführung der E-Rechnung. Gerade kleine und mittlere Unternehmen stoßen bei der Umsetzung oft noch an Grenzen.

Das Handwerk setzt sich hier gegenüber der Politik für Verbesserungen ein. Dazu zählen etwa einheitliche Vorgaben für die Nutzung der E-Rechnungsfelder, ein allgemeingültiges staatliches Validierungstool sowie eine gezielte Unterstützung insbesondere für kleine und mittlere Betriebe.

Sämtliche Informationen zur E-Rechnung sowie zur praktischen Umsetzung durch die Betriebe hat der ZDH auf einer eigenen Themenseite zusammengefasst.

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