Eigenüberwacherschulungen: Termine für 2025 stehen fest

Ausschnitt aus dem Broschürencover für die Eigenüberwacherschulungen

Nachdem zunächst der Schulungs-Teil 1 „Was ist Sicherheit?“ und der Schulungs-Teil 2 „Faustwerte für Lasten und Tragfähigkeiten“ in Bezug auf Normen- und Quellverweise hin überprüft und aktualisiert wurden, ist nun Teil 3 „Das Gerüst von Kopf bis Fuß“ insbesondere im Hinblick auf die TRBS 2121-1:2019 und die ATV DIN 18451 auf den aktuellen Stand gebracht worden.

Somit ist die Aktualisierung aller drei Teile abgeschlossen und Sie können Ihre Mitarbeiter zur Eigenüberwacherschulung für die Teile 1, 2 und 3 anmelden. Dazu stehen Ihnen Vor-Ort-Termine in Magdeburg, Dortmund und Weiterstadt im nächsten Frühjahr zur Verfügung. Alternativ können Sie Inhouse-Schulungen ganzjährig buchen. Anmeldungen können Sie online auf der Innungshomepage oder mit diesem Formular vornehmen. Beachten Sie dabei bitte unbedingt die Zulassungsvoraussetzungen. Diese und alle weiteren Informationen finden Sie in dieser Broschüre .

Durch eine Teilnahme an den Eigenüberwacherschulungen steigt der Grad der Befähigung Ihrer Beschäftigten. Das vereinfacht Ihnen als Unternehmer die Auswahl von Personen, die insbesondere ihre Fachkunde oder Befähigung zu Leitungs- oder Prüfaufgaben gemäß einschlägigen Definitionen des Arbeitsschutzes darzulegen haben, z. B. nach § 2 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter fortzubilden und zu qualifizieren.

Da die Eigenüberwacherschulungen fortlaufend auf Stand gehalten werden, bieten sich auch Wiederholungsschulungen für Mitarbeiter an, die bereits teilgenommen haben.

 

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