Einladung zur Gesellenwahlversammlung am 1. Oktober 2021

Symbolbild Gerüst und Innung

In den vergangenen Jahren verliefen diese Wahlen aufgrund des geringen Rücklaufes regelmäßig ergebnislos.

Angesichts des großen Mangels an Fachkräften im Gerüstbau besteht jedoch die Notwendigkeit, die Attraktivität des Berufes Gerüstbau für die vorhandenen und die potentiellen Fachkräfte hervorzuheben und zu fördern. Auch im Hinblick hierauf möchten wir Sie bitten, die unter folgendem Link abrufbare Einladung in Ihrem Betrieb unter Ihren Gesellen/Gesellinnen bekannt zu machen, insbesondere durch einen Aushang am „Schwarzen Brett“:

Einladung

Folgende Inhalte stehen auf der Tagesordnung:

  • Bildung eines Gesellenausschusses, §§ 40 ff. der Satzung der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk
  • Wahl der Gesellenmitglieder zum Ausschuss zur Förderung der Berufsbildung,
    §§ 32 ff. der Satzung der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk
  • Wahl der Gesellenmitglieder zum Ausschuss zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden, §§ 32, 35 ff. der Satzung der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk

Die Wahl zum Gesellenausschuss und der Gesellenmitglieder zu den ständigen Ausschüssen der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk findet am Freitag, 1. Oktober 2021, 15:00 Uhr unter Einhaltung der derzeitigen Schutz- und Hygienevorschriften in der Geschäftsstelle der Bundesinnung Gerüstbau, Rösrather Straße 645 in 51107 Köln statt.

Wir weisen darauf hin, dass die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk einen durch die Gesellenversammlung eventuell entstehenden Lohnausfall nicht ersetzt. Sie haben Ihren Gesellen auf deren Verlangen eine Bescheinigung darüber auszustellen, seit wann diese in Ihrem Betrieb beschäftigt sind. Falls aus Ihrem Betrieb Gesellen/Gesellinnen an der Gesellenwahlversammlung teilnehmen werden, bitten wir Sie, uns dies bis zum 17. September 2021 mit folgendem Formular:

Rückmeldung

 

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