Einladung zur Gesellenwahlversammlung am 2. Oktober 2026

Nach der Handwerksordnung und unserer Satzung gehört es zu den Aufgaben einer Bundesinnung, einen Gesellenausschuss zu bilden sowie die Gesellenmitglieder der ständigen Ausschüsse der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk zu wählen.
In den vergangenen Jahren verliefen diese Wahlen aufgrund des geringen Rücklaufes regelmäßig ergebnislos. Angesichts des großen Mangels an Fachkräften im Gerüstbau besteht jedoch die Notwendigkeit, die Attraktivität des Berufes Gerüstbau für die vorhandenen und die potenziellen Fachkräfte hervorzuheben und zu fördern. Auch im Hinblick hierauf möchten wir Sie bitten, die unter untenstehendem Link abrufbare Einladung in Ihrem Betrieb unter Ihren Gesellinnen/Gesellen bekannt zu machen, insbesondere durch einen Aushang am „Schwarzen Brett“:
Folgende Inhalte stehen auf der Tagesordnung:
- Bildung eines Gesellenausschusses, §§ 40 ff. der Satzung der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk
- Wahl der Gesellenmitglieder zum Ausschuss zur Förderung der Berufsbildung, §§ 32 ff. der Satzung der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk
- Wahl der Gesellenmitglieder zum Ausschuss zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden, §§ 32, 35 ff. der Satzung der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk
Die Wahl zum Gesellenausschuss und der Gesellenmitglieder zu den ständigen Ausschüssen der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk findet am Freitag, 2. Oktober 2026, 15:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Bundesinnung Gerüstbau, Rösrather Straße 645 in 51107 Köln statt.
Wir weisen darauf hin, dass die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk einen durch die Gesellenversammlung eventuell entstehenden Lohnausfall nicht ersetzt. Sie haben Ihren Gesellen auf deren Verlangen eine Bescheinigung darüber auszustellen, seit wann diese in Ihrem Betrieb beschäftigt sind.
Falls aus Ihrem Betrieb Gesellinnen/Gesellen an der Gesellenwahlversammlung teilnehmen werden, bitten wir Sie, uns dies bis zum 18. September 2026 mit folgendem Formular zurückzumelden.