Elektronische Rechnungsstellung

Symbolbild Betriebswirtschaft

Die Pflicht zur Annahme elektronischer Rechnungen für Bundesministerien und die Verfassungsorgane besteht bereits seit dem 27. November 2018. Schon Ende 2019 folgten alle übrigen Bundesstellen, danach alle weiteren öffentlichen Auftraggeber, auch auf Landes- und kommunaler Ebene.

Ab dem 27. November 2020 tritt nun für alle Lieferanten an den Bund die Verpflichtung in Kraft, Rechnungen in Höhe von mehr als 1.000 Euro nach bestimmten Formatvorgaben (XRechnung) bei den Bundesbehörden elektronisch einzureichen. Ansonsten werden diese abgelehnt.

 

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