Entlastungen in der Energiekrise

Symbolbild Gas

Neben der Gaspreisbremse soll es auch eine Strompreisbremse geben – darauf haben sich Bund und Länder bereits Anfang des Monats verständigt. Beide – das ist nun ebenfalls klar – treten zwar erst im März in Kraft. Der für diesen Monat ermittelte Entlastungsbetrag soll aber rückwirkend auch auf die Monate Januar und Februar erstreckt werden. Damit haben die Politikerinnen und Politiker eine Forderung aufgegriffen, die nicht zuletzt aus dem Kreis der Handwerksverbände an sie herangetragen wurde. Im Fall der Strompreisbremse wurde zudem die Jahresverbrauchsschwelle gesenkt, was dazu führt, dass auch energieintensive kleinere Handwerksbetriebe in den Genuss des Gewerbestromtarifs kommen.

Ebenfalls aufgegriffen wurde die Forderung nach einer Härtefallregelung für kleinere und mittlere Unternehmen, die trotz Strom- und Gaspreisbremse durch die gestiegenen Energiekosten in ihrer Existenz bedroht sind. Der in einer Sonderkonferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder erarbeitete Vorschlag sieht unter anderem vor, dass betroffene Unternehmen zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe einer Abschlagszahlung beantragen können. Voraussetzung hierfür sei eine Vervielfachung der Energiepreise. Die Länder können zur Prüfung und Feststellung besonderer Härte eigene Härtefallkommissionen einrichten.

Die Ministerrunde sprach sich zudem für weitere Verbesserungen für kleinere energieintensive Betriebe aus, die keine Großkundenpreise bekommen und als Hauptenergiequelle andere Energieträger wie Öl oder Holzpellets nutzen. Dies würde vor allem Bäckereien und Textilhandwerker entlasten.

Die Vorschläge der Minister werden nun dem Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten vorgelegt. Die nächste Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz ist für den 8. Dezember geplant.
„Wir freuen uns, dass einige unserer zentralen Forderungen bei der Politik auf Resonanz gestoßen sind“ betont Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident des Bundesverbands Gerüstbau. „Nun kommt es darauf an, dass die von der Ministerrunde erarbeiteten Vorschläge auch konsequent umgesetzt werden.“ Wichtig sei außerdem eine Unterstützung für Unternehmen, die aufgrund der rückwirkenden Auszahlung der Entlastungsbeiträge Probleme mit der Liquidität bekommen könnten. „Diese Betriebe benötigen dringend eine Härtefallbrücke bis zum Inkrafttreten der Preisbremsen“, so Nachbauer.

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