Entlastungsprämie stößt auf massive Kritik – Fristverlängerung erwirkt

1000 Euro in einer Hand

„Verlagerung von Verantwortung“, „Unverschämtheit“, „Frechheit“ – die Stellungnahmen aus der deutschen Wirtschaft ließen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Hauptkritikpunkt: Die steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 € sei quasi eine Mogelpackung. Anders, als von vielen vermutet, handelt es sich hierbei nämlich nicht um eine staatliche Ausgleichszahlung. Vielmehr liegt es an den Unternehmen, die Prämie an ihre Mitarbeiter auszuzahlen.

Auch aus dem Handwerk kam massive Kritik: „Wirtschaftlich ist das für viele Betriebe realitätsfern“, betonte Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau, in seiner Funktion als Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. „Angesichts explodierender Material- und Rohstoffkosten arbeiten zahlreiche Unternehmen längst an der Grenze der Wirtschaftlichkeit. Die steigenden Insolvenzzahlen zeigen unmissverständlich, wie ernst die Lage ist. Für viele Betriebe ist eine solche Prämie schlicht nicht finanzierbar.“

Einen weiteren Aspekt stellte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) heraus: „Diese Prämie ist sozial ungerecht und wirtschaftspolitisch falsch“, erklärte ZDH-Präsident Jörg Dittrich gegenüber BILD. Der Staat wälze damit nicht nur die Verantwortung auf die ohnehin stark belasteten Betriebe ab. Sie sei auch dazu geeignet, den sozialen Zusammenhalt in unserem Land zu beeinträchtigen. Es drohe nämlich eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen denen, die zahlen, und denen, die es einfach nicht können. „Das produziert Enttäuschungen bei Beschäftigten und Frustration bei Betriebsinhabern“, so Dittrich.

Auch einen Gegenvorschlag brachte das Handwerk in die Diskussion ein: Statt einer zusätzlichen Prämie sollte es möglich sein, vom regulären Entgelt 1.000 € steuer- und beitragsfrei auszuzahlen. Doch der Vorschlag blieb ungehört.

Auf der Habenseite bleibt letztlich nur eine Verlängerung der Auszahlungsfrist. Statt wie ursprünglich geplant, muss die Zahlung nicht im Jahr 2026 erfolgen, sondern kann bis Mitte 2027 gewährt werden. Auch hierfür hatte sich das Handwerk massiv eingesetzt, wie ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke auf der Bundesfachtagung von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau berichtete. „Immerhin hier konnten wir einen Erfolg verbuchen.“

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