Erhöhung der Kfz-Steuer für emissionsstarke Neufahrzeuge zum 1. Januar 2021
Das letzte Mal wurde die Kfz-Steuer vor drei Jahren erhöht, auf Grundlage eines geänderten Abgastestverfahrens. Diesmal ist die Umsetzung des Klimapakets der Bundesregierung der Anlass für die Steuererhöhung.
Gebilligt wurde eine entsprechende Kfz-Steuerreform bereits im Herbst 2020. Ab dem kommenden Jahr soll der CO2-Ausstoß die hauptsächliche Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer für Neuwagen sein. Bereits zugelassene Autos bleiben von den Änderungen ausgenommen.
Die verschärfte Klimakomponente greift erstmals ab einem Kohlendioxid-Ausstoß von 96 Gramm je Kilometer. Ab 116 Gramm pro Kilometer soll die Kfz-Steuer stufenweise angehoben werden.
Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert sich im Zuge dessen bis zum 31. Dezember 2025, eine erneute Verlängerung bis Ende 2030 ist möglich.