EU-Taxonomie

Mit Einführung der Taxonomie sollen Investoren und Unternehmen in die Lage versetzt werden, fundierte Investitionsentscheidungen über ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu treffen. Die Taxonomie ist eine über den Jahresabschluss hinausgehende zusätzliche Berichtspflicht und für große Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Um als nachhaltig zu gelten, müssen Wirtschaftsaktivitäten dabei mindestens zu einem von sechs Umweltzielen maßgeblich beitragen und dürfen gleichzeitig keines der anderen fünf beeinträchtigen (sog. „Do-no-significant-harm-Prinzip“).

Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (Aktiengesellschaften, Banken, …)  mit mehr als 500 Beschäftigten müssen bereits nach geltendem EU-Recht regelmäßige Berichte zu den sozialen und ökologischen Dimensionen ihrer Tätigkeit veröffentlichen (NFRD). Ähnliches gilt auch im Bankenbereich. Durch die Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht sind auch Kreditinstitute mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits jetzt gesetzlich verpflichtet, nichtfinanzielle Erklärungen abzugeben und unter anderem über Umweltbelange zu berichten.

Die Taxonomie wurde primär als Instrument für die Anwendung auf dem Kapitalmarkt entwickelt. Sofern Kapitalmarktakteure ihr Anlageprodukt als nachhaltig bewerben wollen, müssen sie die Taxonomie anwenden. Das Handwerk plädiert dafür, dass die Taxonomie, die als rein freiwilliges, nicht normatives Rahmenwerk für nachhaltige Anlagefinanzprodukte entworfen wurde, auch nach diesen Prinzipien umgesetzt wird. Eine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf das Kreditgeschäft wird ausdrücklich abgelehnt.

In Brüssel wird momentan der Vorschlag einer EU-Kommission in Parlament und Rat heiß diskutiert. Auf Grundlage des Kommissionsvorschlags sollen die bestehenden Regelungen zur Unternehmensberichterstattung und die neue Taxonomie kompatibel werden. Im Rahmen der Diskussion des Kommissionsvorschlages wird leider von einigen Fraktionen eine signifikante Senkung der Mitarbeiterschwelle gefordert. Bei der Schwelle von 500 Beschäftigten sollen in der EU ca. 11.000 Unternehmen von der Taxonomie betroffen sein.  Bei einer Senkung auf 250 Mitarbeiter wären es EU-weit ca. 49.000 Unternehmen.

Die vorgeschlagenen neuen Offenlegungspflichten für kleine und mittlere Unternehmen scheinen nicht verhältnismäßig – vor allem vor dem Hintergrund bereits jetzt sehr hoher bürokratischer Anforderungen.

 

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