Eurovignette (Maut ab 3,5 Tonnen): Trilogeinigung bestätigt die von EU-Verkehrsministern beschlossene Handwerkerausnahme

Am 15. Juni 2021 haben sich EU-Kommission, Europaparlament und der Europäische Rat auf ein Trilogergebnis zur Eurovignetten-Verordnung geeinigt und damit das Ratsergebnis vom Dezember 2020 bestätigt.

Die Eurovignetten-Verordnung sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten selbst darüber entscheiden können, ob sie eine Handwerkerausnahme für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen für Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes einführen oder nicht. Hierfür hatte sich Deutschland im Rahmen der Trilogverhandlungen eingesetzt. Das Ergebnis muss noch im Rat und dem Europäischen Parlament bestätigt werden.

Im Februar 2021 hatten wir mehrere Mitglieder des Europäischen Parlaments angeschrieben mit der Bitte, sich für die Handwerkerausnahme einzusetzen. Markus Ferber (Abgeordneter des Europäischen Parlaments) hat uns geantwortet, über das Ergebnis der Trilogverhandlungen informiert und wie folgt zusammengefasst: „Um es kurz zu fassen: Wir wissen nicht sicher, ob ein neues Gesetz zur Eurovignette kommt, aber wenn, dann mit Handwerkerausnahme. Ich werde den Prozess weiterhin eng begleiten, um dafür zu sorgen, dass sich daran nichts ändert und keine Mehrbelastung für Handwerker entstehen kann.“

Sollte die Eurovignetten-Verordnung von der EU in Kraft gesetzt werden kann man davon ausgehen, dass Deutschland den EU-rechtlichen Handlungsspielraum ins nationale Regelwerk aufnimmt und damit die Handwerkerausnahme auch in Deutschland einführt.

 

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