Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet – „Zahlreiche gute Ansätze“

Symbobild Zuwanderung

Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Zuwanderung von Fachkräften erleichtern. So sollen Menschen, die im Ausland bereits eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert haben, unter bestimmten Voraussetzungen zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen können. Hierfür wird ein Punktesystem eingeführt: Punkte gibt es etwa für die Qualifikation, berufliche Erfahrung, Sprachkenntnisse oder einen persönlichen Bezug zu Deutschland. Wer mindestens sechs Punkte hat, erwirbt eine „Chancenkarte“, die zunächst für ein Jahr zur Jobsuche in Deutschland berechtigt, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist.

Zudem wird die ursprünglich bis Ende 2023 befristete Westbalkan-Regelung entfristet. Auf deren Grundlage können Arbeitgeber in Deutschland bisher jährlich 25.000 Arbeitskräfte aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, der Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien anwerben. Das Kontingent wird auf 50.000 erhöht.

„Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz enthält zahlreiche gute Ansätze, um den Zuzug von ausländischen Fachkräften, die im Handwerk so dringend benötigt werden, nach Deutschland zu erleichtern“, kommentiert Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), die neuen Regelungen. Ob etwa die „Chancenkarte“ tatsächlich zu mehr Erwerbsmigration führt, werde sich allerdings erst in der Praxis zeigen. Lobend hebt Dittrich die Entfristung und Kontigent-Erhöhung bei der Westbalkan-Regelung hervor: „Insbesondere das Baugewerbe kann von diesen zusätzlichen Arbeitskräften profitieren.“

Auch Marcus Nachbauer, Bundesinnungsmeister und Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau, äußert sich vorsichtig positiv: „Auch wenn nicht alle Forderungen aus dem Handwerk umgesetzt wurden: Das neue Gesetz weist in die richtige Richtung.“ Zugleich appelliert Nachbauer an die Politik, die entsprechenden Regelungen zeitnah und vor allem unbürokratisch umzusetzen. Aktuell gebe es eine Vielzahl bürokratischer Hürden – für Zuwanderer wie für Betriebe –, die die Integration der ausländischen Arbeitskräfte erschweren. „Wenn sich hier nicht rasch etwas ändert, könnte sich das Gesetz schon bald als Rohrkrepierer erweisen.“ 

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