Fördermittel für Rußpartikelfilter

2015 fördert die Bundesregierung wieder die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern. Die Zuschussförderung in Höhe von 260 Euro kann für Nachrüstungen, die zwischen dem 1. Januar 2015 und 31. Dezember 2015 erfolgen, in Anspruch genommen werden. Leider werden nur Dieselfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen gefördert.

Ein Förderantrag muss spätestens bis zum 15. Februar 2016 beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Eine Förderung ist jedoch nur bis zur Ausschöpfung des von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten „30 Millionen Euro Budgets“ möglich. Die letzten Förderprogramme mussten aufgrund der hohen Nachfrage schon früher beendet werden. Interessierte Unternehmen sollten mit Nachrüstungen nicht bis in die zweite Jahreshälfte warten.

Eine Antragstellung ist erst ab dem 01. Februar 2015 möglich und das entsprechende Antragsformular wird voraussichtlich auf dieser Seite des BAFA zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderanträge werden in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs der Antragsunterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beschieden. Der Antrag umfasst unter anderem ein unterschriebenes Antragsformular und eine Kopie des Fahrzeugscheins mit eingetragener Nachrüstung.

Förderberechtigt sind Halter (Privatpersonen und Unternehmer) von Diesel-Pkws und Halter von Diesel-Nutzfahrzeugen bis maximal 3,5 Tonnen (zulässige Gesamtmasse).

Filter können in Kfz-Werkstätten nachgerüstet werden. Für Nachrüstungen, die vor dem 1. Januar 2015 durchgeführt wurden, ist keine Förderung möglich

Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf der Homepage des BAFA.

Die Fahrzeuge können durch die Nachrüstung mit entsprechen Filtersystemen eine günstigere Umweltplakette erhalten und so – je nach Ausgestaltung der örtlichen Umweltzone – auch weiterhin den Zugang zu Luftreinhaltezonen sichern.

Der Zentralverband des deutschen Handwerks und die Bundesinnung für das Gerüstbauerhandwerk kritisieren, dass erneut Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die ebenfalls erheblich von Fahrverboten betroffen sind, von der Förderung ausgeschlossen sind.

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