Förderung E-Mobilität: Innovationsprämie wurde bis Ende 2022 verlängert
Mit der Innovationsprämie wird der staatliche Anteil am sogenannten Umweltbonus verdoppelt. Der Umweltbonus ist der gemeinsame Beitrag von Bundesregierung und Industrie, mit dem der Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen gefördert werden soll. Die Innovationsprämie wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Ab 2023 bis Ende 2025 soll es dann wieder nur den einfachen Bundesanteil (Umweltbonus) geben.
Fahrzeugtyp | Netto-Listenpreis Basismodell | Bundesanteil (verdoppelt) | Herstelleranteil (netto) | Gesamt (netto) |
Elektroauto | bis 40.000 € | 6000 € | 3000 € | 9000 € |
Elektroauto | über 40.000 € bis 65.000 € | 5000 € | 2500 € | 7500 € |
Plug-In-Hybrid | bis 40.000 € | 4500 € | 2250 € | 6750 € |
Plug-In-Hybrid | über 40.000 € bis 65.000 € | 3750 € | 1875 € | 5625 € |
Quelle: Bafa. Es gilt der Netto-Listenpreis in Deutschland
Elektrofahrzeuge im Sinne des § 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) sind reine Batterieelektrofahrzeuge die ausschließlich mit Akkustrom fahren, Plug-in-Hybride die einen Verbrennungs- mit einem Elektromotor kombinieren und deren Batterie von außen aufgeladen werden kann sowie Brennstoffzellenfahrzeuge.
Plug-in-Hybride werden nur gefördert, wenn diese höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer emittieren oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben.
Die Förderung gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) sowie Nutzfahrzeuge N2, die mit dem Pkw-Führerschein Klasse B geführt werden dürfen. (In der Regel sind dies E-Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen zGG.) Auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie sich über die Details informieren.
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