Förderung von Elektrogabelstaplern

© Oliver Weber, pixelio.de

Eine Gerüstbauunternehmerin wurde von einem Vertriebsmitarbeiter darauf hingewiesen, dass es nicht nur für Elektroautos, sondern auch für Elektrogabelstapler interessante Fördermittel in Form von echten Zuschüssen gibt. Bei der Unternehmerin entstand der Eindruck, dass der E-Stapler mit Hilfe der staatlichen Förderung ein echtes Schnäppchen wird, ohne dass der Name des Programms oder die Höhe der tatsächlichen Förderung benannt wurde.

Auf die Anfrage der Unternehmerin hin ist die Innung diesem Hinweis gefolgt und hat ein passendes Förderprogramm gefunden, das bereits Ende 2020 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle herausgegeben wurde. Das Programm trägt den Namen „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“. Es setzt sich aus vier Modulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten zusammen. Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienzbeziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen. Das vierte Modul mit dem Titel „Optimierung von Anlagen und Prozessen“ umfasst u. a. die Förderung von E-Gabelstaplern. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können bis zu 40 Prozent der zuschussfähigen Investitionskosten erhalten.

Bis dahin scheint die vom Verkäufer bei der Gerüstbauunternehmerin geschaffene Vorstellung, einen stark geförderten E-Stapler kaufen zu können, realisierbar zu sein. Leider ist das aufgrund der Förderbedingungen nicht der Fall, denn die Höchst-Förderung ist von den Emissionseinsparungen abhängig. Werden die Emissionswerte von einem Diesel- und einem E-Gabelstapler gegenüber gestellt, ergibt sich eine Förderhöchstsumme von 4.000 bis 5.000 Euro.

Außerdem werden nur die Investitionsmehrkosten, also die Differenz zwischen den Anschaffungskosten eines herkömmlichen und eines E-Gabelstaplers, anteilig gefördert. Des Weiteren muss für die Antragsstellung bei Modul 4 ein Energieeinsparungskonzept vorgelegt werden, wobei die Kosten der Konzepterstellung anteilig förderfähig sind.

Fazit:

Es gibt ein Förderprogramm, das u. a. einen Technologiewechsel hin zum E-Gabelstapler unterstützt. Dieses Programm kann auch von Gerüstbauunternehmen in Anspruch genommen werden. Die Antragsstellung ist nicht ganz einfach und es muss ein Energieeinsparungskonzept mit dem Antrag eingereicht werden.

Ein Technologiewechsel sollte daher unbedingt vorher ausgiebig getestet werden und nicht „nur“ wegen der Förderung vollzogen werden.

Weitere Informationen:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul4_Energiebezogene_Optimierung/modul4_energiebezogene_optimierung_node.html

 

Noch kein Mitglied?

Ihre Vorteile als Mitglied:

  • Gehör finden – durch eine starke Interessenvertretung
  • Vorsprung gewinnen – durch aktuelle Informationen und einen starken Dialog
  • Fachkräfte sichern – durch Nachwuchsgewinnung und -förderung
  • Netzwerken bilden – durch Mitgliederversammlungen und andere Veranstaltungen
  • Wissen erwerben – durch Seminare, Schulungen und Beratung
  • Preisvorteile erhalten – durch Sonderkonditionen im Verbund
  • Mehr Sicherheit erreichen – durch Zertifizierungen im Arbeitsschutz
  • Unterstützung bekommen – in allen betrieblichen Belangen durch ein hochspezialisiertes Team
Jetzt Mitglied werden