Förderung von elektromobilen Nutzfahrzeugen für Handwerksbetriebe
Das Förderprogramm für Handwerksunternehmen und KMU unterstützt mit 50 Millionen Euro die Beschaffung von elektrischen Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur. Einen Investitionszuschuss erhalten antragsberechtigte Unternehmen, die Fahrzeuge der Zulassungsklassen N1 bis N3 (d.h. Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung sowohl unterhalb wie oberhalb von 3,5 Tonnen ohne weitere Gewichtsbeschränkung) anschaffen. Hybride und Plug-in-Hybride sind nicht förderfähig.
Pro Unternehmen werden maximal 40 % der Mehrkosten gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor bezuschusst. Für mittlere und kleine Unternehmen kann gemäß Förderrichtlinie ein zusätzlicher Bonus von 10 % bzw. 20 % zur Förderquote gewährt werden, „sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann“.
Die Antragsfrist endet am 14. September 2020. Die Vergabe eines Fördervolumens von insgesamt 50 Millionen Euro erfolgt im sogenannten „Windhundverfahren“ d. h., die Fördermittelvergabe richtet sich ausschließlich nach Reihenfolge des Antragseingangs.
Ergänzende Informationen und weiterführende Links finden Sie im anhängenden Dokument.