Förderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

© Johannes Wiesinger, pixelio.de

Die Ladestationen müssen an eigenen oder gemieteten Stellplätzen des Unternehmens platziert sein, die nicht öffentlich zugänglich sind. Die Lademöglichkeiten dürfen nur zum Aufladen von gewerblich genutzten Firmenfahrzeugen oder den privaten Fahrzeugen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt werden. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen – etwa Essens- oder Tankgutscheine für Diesel- bzw. Benzin-Fahrzeuge – wird das Aufladen von Elektro-Autos oder S-Pedelecs an ortsfesten betriebseigenen Ladestationen in der Regel nicht als geldwerter Vorteil versteuert.

Laut der Richtlinie stehen insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung. Bei maximal 900 Euro Förderung je Ladepunkt können fast 400.000 Ladepunkte gefördert werden. Für ein Unternehmen gilt eine Förderobergrenze von 45.000 Euro. Es werden somit maximal 50 Ladepunkte gefördert.

Anders als bei der Wallbox-Förderung für private Ladepunkte (wo nur Ladepunkte mit 11 kW gefördert wurden), werden im Zuge des Programms für gewerbliche Ladepunkte auch jene mit bis zu 22 kW gefördert. Mobile Ladestationen werden weiterhin nicht gefördert.

Bedingung für die Förderung ist, dass die Ladestation ausschließlich mit Ökostrom betrieben wird, der bei einem Stromlieferanten eingekauft oder zum Beispiel mit einer Photovoltaik-Anlage selbst erzeugt wird. Des Weiteren muss die Ladeinfrastruktur von einem Fachunternehmen oder zugelassenem Fachpersonal aus dem eigenen Unternehmen installiert werden. Es müssen intelligente Ladepunkte installiert werden, die mindestens sechs Jahre lang „zweckentsprechend“ genutzt werden. Ansonsten hat die KfW das Recht, den Zuschuss zurückzufordern.

Wie bei fast allen Fördermitteln gilt auch hier, bevor die Ladestation bestellt wird muss der Förderantrag gestellt worden sein. Das geschieht direkt im KfW-Zuschussportal.

Weitere Details zur Förderung von nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen am Firmensitz finden Sie bei der Kfw unter folgendem Link:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/Nachhaltig-Mobil/Ladeinfrastruktur.html

 

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