Geänderte Tarifverträge
Geänderte Tarifverträge RTV und VTV seit 1. April 2021 allgemeinverbindlich
Bereits im Rahmen der Tarifreform 2015 haben die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk vereinbart, das tarifliche Überbrückungsgeld durch das staatliche Saison-Kurzarbeitergeld zu ersetzen. Mit der Neuregelung profitieren nun ab der kommenden Schlechtwetterzeit auch die Betriebe des Gerüstbauer-Handwerks bei der Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld von erweiterten ergänzenden Leistungen wie der vollen Sozialaufwandserstattung und höherem Zuschusswintergeld.
Im Zuge der Neugestaltung der Schlechtwetterregelung wurden Änderungen im Rahmentarifvertrag (RTV) und im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbauer-Handwerk (VTV) vorgenommen. Beide Tarifverträge wurden mit den entsprechenden Neuregelungen am 27. Februar 2020 abgeschlossen und traten am 1. April 2021 allgemeinverbindlich in Kraft.
Die geänderten Tarifverträge wurden per Rundmail an die Mitgliedsbetriebe von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau verschickt. Diese stehen auch im geschlossenen Downloadbereich zum Herunterladen bereit: