Gefälschte Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Umlauf

Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (Soka Gerüstbau) hat zuletzt vermehrt Kenntnis über gefälschte Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhalten. Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau möchten deshalb ihre Mitglieder für das Thema sensibilisieren.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaften oder der Soka Gerüstbau werden häufig von öffentlichen Auftraggebern gefordert, die Gerüstbauarbeiten vergeben, oder von Betrieben, die Gerüstbaubetriebe als Nachunternehmer einsetzen. Mit diesen Bescheinigungen versuchen sich die Auftraggeber vor dem Risiko zu schützen, dass sie für Beitragsschulden des Nachunternehmers im Rahmen der sogenannten Durchgriffshaftung in Anspruch genommen werden. Diese entsteht, wenn der Nachunternehmer seinen Verpflichtungen zur Zahlung der geschuldeten Beiträge oder der Zahlung des Mindestlohnes nicht nachkommt.
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Soka Gerüstbau sind:
- ein ausgeglichenes Beitragskonto
- das Vorliegen aller Monatsmeldungen
- keine Verstöße gegen den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Mindestlohn
- keine Differenzen zwischen der gemeldeten Bruttolohnsumme und den aufsummierten Arbeitnehmermeldungen
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Soka Gerüstbau besteht in der Regel aus zwei Seiten:
- einer Erklärung, dass das Gerüstbauunternehmen seine aktuellen Melde- und Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat und der Mindestlohn eingehalten wurde.
- einer Anlage mit Angaben zu den gemeldeten Arbeitnehmern und den vom Unternehmen gemeldeten Arbeitsstunden. Ausschließlich stationär im Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer, für die der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk nicht gilt, sind gekennzeichnet.
Die Anlage zur Unbedenklichkeitsbescheinigung ermöglicht dem Empfänger eine Prüfung, ob die der Soka Gerüstbau gemeldeten Daten plausibel sind: Kann der Auftrag mit den eingesetzten Arbeitnehmern erfüllt werden? Sind die gemeldeten Arbeitsstunden plausibel? Sind die Arbeitnehmer im Einzelfall bekannt? Sind die als Lagerarbeiter gemeldeten Arbeitnehmer auf der Baustelle tätig?
Und genau bei dieser zweiten Seite kommt es zu vielen Fälschungen: So meldet der Betrieb nicht alle Arbeitnehmer und/oder gearbeiteten Stunden bei der Soka und kommt nur für einen Teil der Arbeitnehmer und/oder der gearbeiteten Stunden seinen Melde- und Zahlungsverpflichtungen bei der Soka nach. Gegenüber seinem Auftraggeber legt der Betrieb dann die richtige erste Seite und eine gefälschte Anlage vor, auf der mehr Arbeitnehmer und/oder mehr Stunden ausgewiesen werden, als der Betrieb der Soka gemeldet hat. Wenn der Auftraggeber prüft, ob die Angaben zu den eingesetzten Mitarbeitern und der Umfang der Stunden zutreffend sein können, basiert diese Prüfung auf falschen Grundlagen.
Wie kann ein Auftraggeber sich gegen Fälschungen schützen?
- Im Zweifel fragen Sie bei der Soka nach, ob eine vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung mit dem Original übereinstimmt. Die Soka speichert jede erstellte Bescheinigung und kann daher im Einzelfall eindeutig nachvollziehen, ob es sich um eine Fälschung handelt. Für jede gefälschte Unbedenklichkeitsbescheinigung erstattet die Soka Gerüstbau Anzeige wegen Urkundenfälschung.
- Holen Sie eine Vollmacht vom Nachunternehmer ein, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt von der Soka Gerüstbau an den Auftraggeber verschickt wird; damit ist keine Fälschung möglich.
Die Kontaktaufnahme mit der Soka Gerüstbau ist über die E-Mail-Adresse ub@sokageruest.de oder telefonisch unter 0611 7339-123 möglich.