Geplantes Bundestariftreuegesetz stößt weiter auf Kritik
Das Aus der Ampelkoalition hatte das Vorhaben im vergangenen Herbst gestoppt. Nun hat das Bundeskabinett das Bundestariftreuegesetz erneut auf den auf den Weg gebracht – mit nur geringen Änderungen. Die Kritik aus dem Handwerk bleibt entsprechend bestehen.
Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass Aufträge des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 € künftig nur noch an Firmen gehen, die ihren Beschäftigten tarifvertragliche Löhne und Arbeitsbedingungen gewähren – inklusive möglicher Zulieferer und Subunternehmer. Damit möchte die Bundesregierung die Tarifautonomie in Deutschland stärken.
Im Handwerk wird das Vorhaben allerdings kritisch gesehen – trotz des prinzipiell positiven Anliegens. Das Gesetz würde besonders für kleine und mittlere Betriebe hohe bürokratische Hürden mit sich bringen, warnt etwa der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Bereits aktuell schreckten immer mehr Handwerksbetriebe davor zurück, sich an Auftragsvergaben der Öffentlichen Hand zu beteiligen. Dieser Trend würde durch das neue Gesetz noch verstärkt. Als zu niedrig sieht der ZDH zudem den Schwellenwert von 50.000 € an und schlägt stattdessen eine Anhebung auf 150.000 € vor.
Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) äußert deutliche Kritik. „Tariftreue Unternehmen brauchen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge eine faire Chance und nicht mehr Bürokratie“, so ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Zudem würde das neue Gesetz in seiner jetzigen Form zu einer höheren Rechtsunsicherheit führen, schließlich gebe es bereits 14 verschiedene Landestariftreueregelungen. „Wir brauchen ein einheitliches, praxistaugliches System, das die bestehenden Regelungen harmonisiert“, sagt Pakleppa.
Problematisch ist für den ZDB auch die im Entwurf vorgesehene punktuelle Anwendung einzelner Tarifbestandteile auf ausgewählte Beschäftigte während der Ausführung öffentlicher Aufträge. Dies werde nicht dazu führen, dass Unternehmen sich umfassend tariflich binden oder die geltenden Branchentarifverträge vollständig anwenden, betont Pakleppa.
Und noch etwas ist dem ZDB wichtig: Es müsse bei dem Grundsatz bleiben, dass die obligatorische Anwendung tariflicher Regelungen für eine ganze Branche nur auf gemeinsamen Antrag aller Tarifvertragsparteien der Branche beschlossen werden dürfen. Der aktuelle Entwurf allerdings sieht diesen Beteiligungsmechanismus noch nicht vor.