Gesetzlicher Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn spielt in Betrieben des Gerüstbauer-Handwerks nur bei den nicht-gewerblichen Arbeitnehmern eine Rolle, für die gewerblichen Arbeitnehmer gilt der tarifliche Mindestlohn von derzeit 12,55 Euro.
Betriebe sollten jedoch die bestehenden Vereinbarungen mit den Angestellten prüfen. Im kommenden Jahr 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn gleich zwei Mal: Ab dem 1. Januar 2021 beträgt er 9,82 Euro/Stunde, ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro/Stunde. Dies hatte die zuständige Mindestlohnkommission bereits im Vorjahr beschlossen.
Unabhängig davon hat die neue Regierung in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass der gesetzliche Mindestlohn 12,00 € betragen soll – bisher lediglich eine Absichtserklärung. Damit der Mindestlohn in dieser Höhe auch gilt ist ein Gesetzgebungsverfahren nötig. Nach derzeitigem Informationsstand soll die Erhöhung aber bereits 2022 umgesetzt werden. Wir werden Sie hierzu auf dem Laufenden halten.