Grundsteuer: Feststellungserklärungen seit dem 1. Juli 2022

Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren festgestellt hat, dass die deutsche Grundsteuer nicht rechtmäßig ist, hat der Gesetzgeber als Ergebnis dieser Vorgabe mehrere neue Bewertungsverfahren verabschiedet.
Das sogenannte Bundesmodell findet bei den meisten Bundesländern Anwendung, darunter Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Für Grundbesitz in Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern gelten hingegen die jeweiligen Landesgesetze.
Generell gilt: Grundstückseigentümer müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine elektronische Feststellungserklärung über „Mein Elster“ abgeben.
Die Formulare zur Feststellungserklärung sind seit dem 1. Juli 2022 verfügbar. Nur der registrierte Grundstückseigentümer hat Zugriff auf die bei „Mein Elster“ hinterlegten Formulare. Wer noch nicht bei „Mein Elster“ registriert ist, sollte das zeitnah machen, da die Registrierung laut Medienberichten etwas dauern kann. Ein Teil der Zugangsdaten wird aus Sicherheitsgründen per Post zugesendet.
Unabhängig vom Bewertungsmodell ist es sinnvoll, bereits jetzt die für die Steuererklärung erforderlichen Daten bereit zu halten oder gegebenenfalls zu beschaffen. Welche Daten das sind, hängt im Wesentlichen davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück gelegen ist und welches Grundsteuermodell dort umgesetzt wird.
Weiterführende Informationen finden Sie u.a. beim Zentralverband des Deutschen Handwerks oder auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.