Hitze am Bau: Was es jetzt zu beachten gilt

Mit dem Klimawandel steigt die Zahl der Hitzetage in Deutschland. Der Hitzeschutz auf Baustellen wird daher immer wichtiger. Was es jetzt im Sommer zu beachten gilt, hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) auf zwei Themenseiten zusammengefasst. Im Gerüstbau gibt es seit Mai ein tarifliches Sommerausfallgeld.
„Wir erleben immer häufiger längere Hitzeperioden. Für Beschäftigte auf Baustellen bedeutet das nicht nur Unbehagen, sondern eine reale gesundheitliche Gefährdung, insbesondere bei körperlich anspruchsvoller Arbeit. Das verändert die Anforderungen an den Arbeitsschutz grundlegend“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Hitzeschutz müsse deshalb fest in die Planung der Arbeiten integriert werden. Schutzmaßnahmen müssten im Arbeitsalltag einfach umsetzbar sein und konsequent angewendet werden, so der Experte.
Auf der Themenseite UV-Strahlung und Hitze hat die BG BAU Wissenswertes und Unterstützungsangebote für heiße Tage zusammengestellt. Dazu zählen Hitzeaktionspläne für Innen- und Außenbereiche sowie Checklisten, ergänzende Informationsmaterialien und Schulungsangebote. Ein Kurzfilm zeigt Unternehmen kompakt und anschaulich, wie Hitzeschutz auf Baustellen praktisch umgesetzt werden kann.
Auf der Seite finden sich zudem auch Informationen zu den Arbeitsschutzprämien der BG BAU. Mit diesen fördert die Berufsgenossenschaft die Anschaffung von individuellem Sonnen- und Hitzeschutz sowie technischer Verschattung. Weitere Informationen gibt es zudem auf dieser Themenseite.
Im Gerüstbauer-Handwerk gibt es seit diesem Jahr ein tarifliches Sommerausfallgeld. Ähnlich wie das Saison-Kurzarbeitergeld im Winter soll das Sommerausfallgeld Arbeitnehmern eine finanzielle Absicherung bei extremen Wetterbedingungen in den Sommermonaten bieten und die Betriebe dadurch entlasten.
Demnach können Unternehmen seit diesem Jahr zwischen 1. Mai und 31. August insgesamt 50 Stunden Sommerausfallgeld bei der Sozialkasse beantragen. Hierbei werden 75 % Prozent des Stundenlohns erstattet, zudem gehen 32 % der Sozialaufwendungen an die Betriebe. Wann extreme Wetterbedingungen vorliegen, orientiert sich an den üblichen Regeln des Rahmentarifvertrags zu den zwingenden Witterungsgründen und bleibt eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers.
Fragen zur praktischen Umsetzung des Sommerausfallgeldes beantwortet ein Leitfaden, den wir für unsere Mitglieder im passwortgeschützten Downloadbereich hinterlegt haben.