Hochwasserkatastrophe: Betroffene Handwerker können sich für Finanzhilfe bewerben

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Zur Zielgruppe gehören Betriebe, deren durch Hochwasser und Flut im Juli 2021 entstandener Schaden teilweise oder gar nicht durch eine Versicherung oder staatliche Unterstützung in Form von Sofort- und Aufbauhilfe aufgefangen wurde. Vorrangig sollen die Handwerker bedacht werden, die immer noch in einer Notsituation sind und nur eingeschränkt, improvisiert oder gar nicht arbeiten können.

Das Antragsformular ist bewusst kurz gefasst und kann ausgefüllt an die federführende Handwerkskammer zu Köln, E-Mail: hochwasser@hwk-koeln.de, geschickt werden. Nach dem 15. Februar entscheidet eine sechsköpfige unabhängige Kommission, wie das Geld verteilt werden soll.

 

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