Impressumspflicht

Betreiber einer Internetseite haben verschiedene gesetzliche Informationspflichten zu beachten. Hierzu zählen insbesondere die Angaben des Impressums nach § 5 Telemediengesetz (TMG). Dies gilt auch für Handwerksbetriebe. Da Verstöße gegen die Impressumspflicht wettbewerbsrechtlich abmahnfähig sind, ist es unerlässlich, dass das Impressum fehlerfrei gestaltet wird.

Im Mitgliederbereich (Rubrik: Recht, Dokument: Impressumpflicht) finden Sie vom Zentralverband des deutschen Handwerks zur Verfügung gestellte Informationen zu diesem Thema.

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe

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