Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz

Zum Jahreswechsel ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft getreten. Alle wichtigen Informationen sowie Hinweise für die Beantragung gibt es auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Wesentliche Zielsetzung des Gesetzes ist es, den Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen zu verbessern, die sich schon langjährig in Deutschland aufhalten, aber bislang nur geduldet sind. Konkret sieht das Gesetz vor, dass geduldete Ausländer, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, unter bestimmten Voraussetzungen ein 18-monatiges Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben können. Damit bleiben ihnen 18 Monate, um die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. In dieser Zeit erhalten sie, falls Sie nicht ohnehin schon erwerbstätig sind, eine Beschäftigungserlaubnis.
Details zum neuen Gesetz hat die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration auf ihrer Homepage veröffentlicht. Dort sind auch die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zur Einführung das Chancen-Aufenthaltsrechts verlinkt.