Integration geflüchteter Ukrainer in den Arbeitsmarkt

Die Beratungen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer am 7. April 2022 standen ganz im Zeichen des Ukraine-Kriegs. Insbesondere ging es um die Verteilung und Integration der Geflüchteten, um die Aufteilung der mit dem erheblichen Flüchtlingsstrom verbundenen Mehraufwendungen zwischen Bund und Ländern, um Hilfen für besonders betroffene Unternehmen/Betriebe und um die Sicherstellung der Energieversorgung.

Ein wesentlicher Punkt in dem Beschluss war die Integration der Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt.

Wichtig zu wissen ist, dass die Geflüchteten unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufnehmen können; die Ausländerbehörden erlauben bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit ausdrücklich. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht notwendig.

Um eine zügige Vermittlung in Arbeitsplätze zu ermöglichen, die den Qualifikationen der Arbeitssuchenden entsprechen, soll bei nicht-reglementierten Berufen eine Selbsteinschätzung der Geflüchteten aus der Ukraine zu ihren beruflichen Qualifikationen ausreichen. Hierzu erarbeiten der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit einen Erfassungsbogen. Bei reglementierten Berufen werden sich Bund und Länder für eine schnelle und einheitliche Anerkennung von ukrainischen Berufs- und Bildungsabschlüssen einsetzen. Für Handwerksberufe besteht hierzu bereits ein etabliertes Anerkennungsverfahren.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden spätestens am 2. Juni 2022 erneut über die Lage beraten; sofern notwendig, kommen sie früher zusammen. Wir halten Sie weiterhin über die relevanten Beschlüsse auf dem Laufenden.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen können Sie jederzeit auf der Homepage des ZDH abrufen:

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