Kfz-Steuer: Leichte Nutzfahrzeuge werden wieder wie Lkw besteuert

Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (7. Kraft-StÄndG) wird einer Forderung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) entsprochen, leichte Nutzfahrzeuge wieder wie Lkw zu besteuern. Das Gesetz trat am 23. Oktober 2020 in Kraft. Betroffene Handwerksbetriebe erhalten rückwirkend geänderte Kfz-Steuerbescheide.

Mit dem 7. KraftStÄndG wird einer langstehenden Forderung des ZDH entsprochen und die Sonderregelung des § 18 Abs. 12 KraftStG abgeschafft, nach der leichte Nutzfahrzeuge mit mehr als drei Sitzen bei überwiegender Personenbeförderungsfläche wie Pkw besteuert wurden. Die Vorschrift hat in den vergangenen zwei Jahren bei den betroffenen Betrieben zu einer Vervielfachung der Kfz-Steuerbelastung (ca. 110 Mio. Euro Steuermehreinnahmen pro Jahr) und zu massiven bürokratischen Belastungen in Form von Einsprüchen, Fahrzeugumbauten, Gutachten und Fahrzeugvorführungen beim Zoll geführt.

Der ZDH hat sich seither nachdrücklich für Verfahrenserleichterungen und eine Abschaffung der Sonderregelung des § 18 Abs. 12 KraftStG eingesetzt, die nunmehr mit dem 7. KraftStÄndG gelungen ist. Das Gesetz wurde am 22. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 23. Oktober 2020 in Kraft.

Der Zoll hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass die aufgrund des § 18 Abs. 12 KraftStG erhöhten Kfz-Steuerbescheide automatisch rückwirkend auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes geändert werden. Ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich. Allerdings wird um etwas Geduld gebeten, da die entsprechende Software voraussichtlich erst im Januar 2021 zur Verfügung stehen wird. Der Zoll wird dann damit beginnen, die Bescheide nach und nach zu ändern.

 

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