Leitfaden zur Impressumspflicht überarbeitet

Symbolbild Impressum

Das Betreiben einer eigenen Homepage ist für die allermeisten Handwerksbetriebe heutzutage das Mittel der Wahl, um den eigenen Betrieb zu präsentieren. Mit dem Betreiben einer eigenen Homepage gehen aber auch Pflichten einher. Eine davon ist die Impressumspflicht. Demnach sind Betriebe, die eine eigene Webseite und/oder Profile in sozialen Medien unterhalten, dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über den Betrieb anzugeben.

Geregelt ist diese im Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das am 15. Mai 2024 in Kraft getreten ist und das frühere Telemediengesetz ersetzt. Aus diesem Anlass hat der der ZDH seinen Leitfaden „Praxis Recht - Impressumspflicht auf Webseiten“ überarbeitet und an die neue Rechtslage angepasst. Er ist unter diesem Link abrufbar.

In diesem Zusammenhang weist der ZDH auch noch einmal auf seinen Leitfaden „Praxis Recht - Informationspflichten über Verbraucherschlichtung“ hin. Auch dieses Dokument steht in einer überarbeiteten Fassung auf der Website des ZDH zum Download bereit.

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