Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

Auch wenn das Ferienfahrverbot für schwere Lastkraftwagen (LKW) noch nicht gilt, muss dies wohlmöglich bereits jetzt in der Projektplanung berücksichtigt werden.

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August eines jeden Jahres ist der schwere LKW-Verkehr in der Bundesre­publik Deutschland beschränkt. Das Bundes­ministerium für Verkehr, Bau und Stadtent­wicklung bittet um Verständnis für diese Maß­nahmen, die im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs erforderlich sind.

Unter das Verbot fallen:

Lastkraftwagen (LKW) mit einem zulässigen Gesamt­gewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Last­kraftwagen.

Verbotszeiten:

Alle Samstage vom 1. Juli bis 31. August 2016 jeweils von 7:00 – 20:00 Uhr.

Sonntagsfahrverbot:

Das an Sonn- und Feiertagen von 0:00 – 22:00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot (§ 30 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung) gilt unverändert.

Weitere Informationen und die Tabelle der Verbotsstrecken gemäß § 1 Abs. 2 und 3 der Ferienreiseverordnung finden Sie unter: www.bmvi.de

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